Stand Juli 2024

Uns erreichen immer wieder Fragen, ob und wie wir uns mit der kommenden E-Rechnung befassen, die wir mit dieser Information beantworten wollen.
Das ist natürlich ein Thema bei uns, um das wir uns kümmern.
Die Rahmenbedingungen und Termine sind gesetzlich vorgegeben:
Der Empfang der E-Rechnung muss ab 1.1.2025 möglich sein.
Der Versand ist durch diverse Übergangsregeln und Bedingungen erst ab 1.1.2027 vorgeschrieben.
Nur die wenigsten unserer Kunden werden E-Rechnungen empfangen, die sie auch sinnvoll im IOS2000 / DIALOG verwenden können.

Dazu kommt, dass einige Kunden noch mit veralteten Serversystemen (alter als 2012) arbeiten, auf denen die erforderlichen Laufzeitbibliotheken für das Erstellen der E-Rechnungen nicht installiert werden können. Wir können unser Programm erst auf die für E-Rechnung erforderlichen Routinen umstellen, wenn sichergestellt ist, dass alle unsere Kunden auch die erforderlichen systembedingten Voraussetzungen dafür erfüllen.

Trotzdem werden wir auf jeden Fall die Termine einhalten und die Verarbeitung von E-Rechnungen in den nächsten Monaten – spätestens bis Mitte 2025 – integrieren, was dann auch bedeutet, dass spätestens dann alle Kunden auf neuere Server-Betriebssysteme umgestellt haben müssen.

E- Rechnung oder ZugFerd?

Evtl. beschränken wir uns beim Versand der E-Rechnung auf das s.g. Zugferd Format, das sowohl ein PDF als auch die E-Rechnung enthält. Hier sind noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden, aber wir bleiben dran und werden unsere Kunden dazu laufend informieren.

Mehr zu ZugFerd finden Sie unter diesem Link: https://markus-software.de/zugferd-europaeische-richtlinie-204-55-eu/

Mehr zu den E-Rechnungen erfahren Sie unter diesem Link: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/e-rechnung